Vorgehen im Krankheitsfall
Falls ihr Kind krank werden sollte…
Liebe Eltern,
wir hoffen natürlich, dass Ihre Kinder nicht krank werden. Sollte der Fall dennoch eintreten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Krankmeldung für den ganzen Tag: Bitte nutzen Sie die "Krankmeldung"-Funktion im Schulmanager. Wir bitten Sie, auf Anrufe im Sekretariat zu verzichten und ausschließlich den Schulmanager für die Krankmeldungen zu nutzen.
Krankmeldung für einzelne Stunden: Wenn Ihr Kind nur für einzelne Stunden krankgemeldet werden soll (z.B. aufgrund eines Arztbesuches / Sportbefreiung / ...) funktioniert dies aktuell nicht über das Modul „Krankmeldung“. In diesem Fall melden Sie sich über den Schulmanager bitte direkt bei den betroffenen Klassen- bzw. Fachlehrkräften über das Modul „Nachrichten“.
Krankmeldung/Abmeldung für den Ganztag: Wenn ein Kind normal in der Schule ist, aber für einen Tag im Ganztag abgemeldet werden muss (z.B. aufgrund eines Geburtstages, Arztbesuches,...), funktioniert dies aktuell nicht über das Modul „Krankmeldung“. Wir bitten Sie dringend davon abzusehen, dies zu tun, denn dann wird Ihr Kind automatisch für alle Stunden des Tages krankgemeldet. Wenn Sie Ihr Kind einmalig vom Ganztag abmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Ganztagesteam über das Modul „Nachrichten“ (Name: Team Ganztag) und schreiben eine kurze Nachricht.
Sie finden die bebilderte Anleitung für die Funktionen des Schulmanagers unter dem folgenden Link:
Umgang mit ansteckenden Krankheiten
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und trotzdem die Schule besucht, kann es andere Kinder und Erwachsene anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Elternbrief über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 34 vorsieht.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun haben! Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren (z.B. über einen Infozettel: „In der Klassenstufe XY ist ein Schüler an ABC erkrankt.“).
Geben Sie uns daher bitte unverzüglich Bescheid, wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht, damit wir – gemeinsam mit dem Gesundheitsamt – geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen können:
1. Cholera
2. Diphterie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatits A oder E
20. Windpocken
21. Läuse
Neben den meldepflichtigen Krankheiten treten auch immer wieder Krankheiten auf, die vor allem unseren schwangeren Kolleginnen gefährlich werden können.
Teilen Sie uns daher auch mit, wenn Ihr Kind an Röteln, Ringelröteln oder Zytomegalie erkrankt ist, damit die Kolleginnen sich entsprechend schützen können.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und hoffe für uns alle, dass wir möglichst selten von den oben beschriebenen Regelungen Gebrauch machen müssen.
Ihr Schulleitungsteam
der Gemeinschaftsschule Neubulach