Vorgehen im Krankheitsfall
Falls ihr Kind krank werden sollte…
Liebe Eltern,
wir hoffen natürlich, dass Ihre Kinder nicht krank werden. Sollte der Fall dennoch eintreten, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
- Telefonisch Bescheid geben: Die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer bis 8:00 Uhr im Sekretariat telefonisch entschuldigen. Unser Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt, davor ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Telefon: 07053 96860. Es ist nicht notwendig an der Mathildenschule noch extra anzurufen. - Wenn sie am ersten Krankheitstag noch keine Angabe über die Dauer der Erkrankung machen konnten, müssen sie am nächsten Tag wieder anrufen.
- Spätestens am dritten Tag nach der telefonischen Entschuldigung müssen Sie der Schule eine schriftliche Entschuldigung zukommen lassen.
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und trotzdem die Schule besucht, kann es andere Kinder und Erwachsene anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Elternbrief über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 34 vorsieht.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun haben! Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren (z.B. über einen Infozettel: „In der Klassenstufe XY ist ein Schüler an ABC erkrankt.“).
Geben Sie uns daher bitte unverzüglich Bescheid, wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht, damit wir – gemeinsam mit dem Gesundheitsamt – geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen können:
1. Cholera
2. Diphterie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatits A oder E
20. Windpocken
21. Läuse
Neben den meldepflichtigen Krankheiten treten auch immer wieder Krankheiten auf, die vor allem unseren schwangeren Kolleginnen gefährlich werden können.
Teilen Sie uns daher auch mit, wenn Ihr Kind an Röteln, Ringelröteln oder Zytomegalie erkrankt ist, damit die Kolleginnen sich entsprechend schützen können.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und hoffe für uns alle, dass wir möglichst selten von den oben beschriebenen Regelungen Gebrauch machen müssen.
Ihr Schulleitungsteam
der Gemeinschaftsschule Neubulach